Lieferungen ins EU-Ausland derzeit nicht möglich

Aufgrund der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit 12. August 2026 gilt, sind Versandhändler verpflichtet, für Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten einen Bevollmächtigten im jeweiligen Zielland zu benennen. Diese Regelung sieht derzeit keine Ausnahme für kleine Unternehmen vor – ein einziges Paket reicht bereits aus, um diese Pflicht auszulösen.

Für ein Fachgeschäft wie unseres bedeutet das einen bürokratischen und finanziellen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Auslandsgeschäft steht. Besonders ärgerlich: Gerade Betriebe, die schon lange auf ressourcenschonenden Umgang setzen – etwa durch die Wiederverwendung von Kartons unserer Lieferanten statt ständig neues Verpackungsmaterial zu bestellen – werden von dieser Regelung überproportional getroffen. Uns war Nachhaltigkeit schon wichtig, lange bevor sie zum regulatorischen Thema wurde – und ausgerechnet das macht es uns jetzt schwerer, nicht leichter. Große Online-Versandhändler können die Kosten für Bevollmächtigte in jedem EU-Land auf Millionen von Paketen verteilen. Für kleine, familiengeführte Betriebe wie uns ist das schlicht nicht wirtschaftlich darstellbar.

Bis zur rechtlichen Klärung dieser Anforderungen können wir daher vorübergehend nur innerhalb Österreichs liefern. Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten an einer Lösung, sobald mehr Rechtssicherheit besteht.

Bei Fragen zu Ihrer Bestellung kontaktieren Sie uns gerne unter +43 1 982 44 63 zu unseren Öffnungszeiten.

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